Abgeschickt von Stefan K. am 12 Juli, 2006 um 17:07:18:
Antwort auf: Wortmarke - Schreibvarianten geschützt ? (Groß / Kleinbuchstaben) von ernes am 05 Juli, 2006 um 10:09:27:
: Von meinem Rechtsverständnis her ist das Wort (egal wie geschrieben) geschützt, oder? Anders bei einer Bildmarke, dort kann ich mir vorstellen, dass nur exakt der Schriftzug, also nur "schnickschnack" z.B. in einer bestimmten Farbe oder Schriftart geschützt ist.
: Liege ich da richtig?
Fast.
Die Marke gewährt das Recht, Dritten die Benutzung identischer oder "ähnlicher" Zeichen (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) verbieten zu dürfen.
In diesem Sinne ist das Zeichen "ABCDE" mit einem als Wortmarke eingetragenen Zeichen "abcde" identisch, oder zumindest hochgradig ähnlich (so wie es einem als Bildmarke eingetragenen Schriftzug "abcde" ähnlich sein dürfte.)
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Stefan