Ja, wenn du die Wortmarke einträgst, darf kein anderer dieses Wort in seiner Bildmarke verwenden (wohlgemerkt: in der gleichen Markenklasse!). Insofern stimmt der Satz "Wortmarke schlägt Bildmarke".
Umgekehrt ist es aber auch so: Hast du eine Bildmarke, die ein (markenfähiges) Wort enthält - dann kannst du dagegen vorgehen, dass ein anderer dieses Wort als Marke verwendet (in der gleichen Markenklasse!).
Letztlich kommt es doch darauf an, WOMIT du deine Ware/Dienstleistung "markieren" willst. Werden dich die Leute eher an deinem Markenamen erkennen - oder hast du ein sehr starkes, unverwechselbares Bild als Logo? Im letzteren Fall solltest du das Bild (mit)schützen lassen. (Offenbar hast du kein sehr starkes Logo, denn du überlegst ja selbst, das Logo "später noch zu verändern".)
Wichtigkeitstest: Stell dir vor, jemand anderes verwendet DEIN Logo - nur mit einem anderen Wort darin. Das wäre dir egal? Du könntest sofort auf das Erscheinungsbild verzichten und das Logo ändern? Dann registrier die Wortmarke. Wenn hingegen für dich der Gesamteindruck und Stil des Logos zählt, nimm die Bildmarke.
Geändert von Cornetto (07.02.2010 um 00:00 Uhr).
|