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  #1  
Alt 06.02.2010, 18:57
Habitus Habitus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2009
Beiträge: 4
Standard Wortmarke "schlägt" Bildmarke?

Hallo!

Ich möchte gerne eine Marke eintragen lassen.

Eine Wortmarke meines Begriffes ist beim Patentamt noch nicht angemeldet, auch Bildmarken mit diesem / die diesen enthalten auch nicht.

Wenn ich die Wortmarke nun eintrage, kann ich doch die Verwendung in Bildmarken verbieten, oder?

Ich habe auch bereits ein Logo, aber wenn obige Aussage zutrifft, würde ich die Wortmarke eintragen lassen und kann ja dann später noch mein Logo verändern, ohne auch die Bildmarke anpassen zu müssen.

Eine weitere Frage: wenn ich die Wortmarke eintrage, kann ich doch auch neben dem Logo (also der grafischen Darstellung) ein (R) einfügen, oder?

Ich danke für jeden Hinweis!
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  #2  
Alt 06.02.2010, 23:57
Cornetto Cornetto ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2006
Beiträge: 30
Standard

Ja, wenn du die Wortmarke einträgst, darf kein anderer dieses Wort in seiner Bildmarke verwenden (wohlgemerkt: in der gleichen Markenklasse!). Insofern stimmt der Satz "Wortmarke schlägt Bildmarke".

Umgekehrt ist es aber auch so: Hast du eine Bildmarke, die ein (markenfähiges) Wort enthält - dann kannst du dagegen vorgehen, dass ein anderer dieses Wort als Marke verwendet (in der gleichen Markenklasse!).

Letztlich kommt es doch darauf an, WOMIT du deine Ware/Dienstleistung "markieren" willst. Werden dich die Leute eher an deinem Markenamen erkennen - oder hast du ein sehr starkes, unverwechselbares Bild als Logo? Im letzteren Fall solltest du das Bild (mit)schützen lassen. (Offenbar hast du kein sehr starkes Logo, denn du überlegst ja selbst, das Logo "später noch zu verändern".)

Wichtigkeitstest: Stell dir vor, jemand anderes verwendet DEIN Logo - nur mit einem anderen Wort darin. Das wäre dir egal? Du könntest sofort auf das Erscheinungsbild verzichten und das Logo ändern? Dann registrier die Wortmarke. Wenn hingegen für dich der Gesamteindruck und Stil des Logos zählt, nimm die Bildmarke.

Geändert von Cornetto (07.02.2010 um 00:00 Uhr).
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  #3  
Alt 07.02.2010, 11:09
Habitus Habitus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2009
Beiträge: 4
Standard

Danke für die schnelle Antwort! Ich werde in mich gehen ...

Ich habe eine ergänzende Frage: die Anmeldung beim Patentamt kostet bei elektronischer Anmeldung 290 Euro. Wird diese Gebühr in jedem Fall fällig, auch wenn es aus irgendeinem Grund nicht zum Eintrag kommt?
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  #4  
Alt 07.02.2010, 14:23
Cornetto Cornetto ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2006
Beiträge: 30
Standard

Der Anmeldeprozess beginnt beim DPMA erst, sobald die Gebühr überwiesen ist. Stellt sich dann z.B. heraus, dass das Wort oder Bild gar nicht eintragungsfähig ist - oder legt jemand anderes erfolgreich Widerspruch ein - ist das Geld dennoch futsch. Denn es ist keine "Mietgebühr" für die Marke, sondern eine Aufwandsentschädung für die Prüfung bzw. Eintragung, und der Aufwand hat ja in jedem Fall stattgefunden...
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  #5  
Alt 09.02.2010, 13:10
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Es wird im Endeffekt für die Eintragungsfähigkeit einer Marke immer darauf ankommen, ob der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke oder das Wort alleine rein beschreibend bzw. unterscheidungskräftig wirkt und damit eintragungsfähig ist. Ein rein beschreibendes Wort kann durch ein Logo eine eintragungsfähige Marke werden. Dann kann man aber keinem anderen die Nutzung des Wortes verbieten.
Es kommt bei einer möglichen Markenverletzung darauf an, ob Waren- und/oder Dienstleistungsähnlichkeit vorliegt.
Ein ® sollte man nur an die Marke machen, die auch wirklich eingetragen ist.

Geändert von RA Eva Dzepina, LL.M. (10.03.2010 um 12:15 Uhr).
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