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  #1  
Alt 08.02.2010, 17:49
marc3 marc3 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard Domain-Namensähnlichkeit

Hallo,
es geht um Domain-Namensähnlichkeit.
Unsere Domain und Online-Shop www.teevino.de besteht schon seit Oktober 2005.
Ursprünglich haben wir Biotee und Biowein angefangen.
Mittlerweile handeln wir aber nur noch mit Teezubeör und Tee.

Kürzlich bin ich auf die neue Domain www.tvino.de aufmeksam geworden.
Dies ist ein Internet TV-Format, welches Themen rund um Wein behandelt.
Gehört zu Hawesko, Hanseatisches Wein und Sektkontor, ein größerer Weinhändler und Versender.
Wir besitzen leider keinen Markenschutz.

Ist es rechtens von tvino.de einen Domainamen zu wählen, welcher unsererem erheblich ähnelt?
Sie hätten uns vorher ja wenigstens kontaktieren können.
Lohnt es sich hierfür einen Anwalt einzuschalten oder sich mit den Betreibern von tvino.de zu einigen?
Vielen Dank.

Beste Grüße
Marc Schramm
Teevino
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  #2  
Alt 08.02.2010, 19:03
Cornetto Cornetto ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2006
Beiträge: 30
Standard

Ist es rechtens von tv*no.de einen Domainamen zu wählen, welcher unserem erheblich ähnelt?

Ja, absolut in Ordnung.

Lohnt es sich hierfür einen Anwalt einzuschalten oder sich mit den Betreibern von tv*no.de zu einigen?

Nein, das lohnt sich sicher nicht.

Wie du schon sagst, habt Ihr keinen Markenschutz. Ihr könntet natürlich argumentieren, dass Ihr unter eurem Namen im Markt mittlerweile eine hohe Bekanntheit und auf diesem Wege natürlichen Markenschutz erlangt habt. Wohlgemerkt: Im Markt für WEIN, denn um den geht es hier! Aber das wird schwer, denn Ihr handelt ja nicht mehr mit Wein, und das ist bestimmt kein Zufall.

Ihr seid die Teespezialisten, die anderen die Weinspezialisten. Markenrechtlich gesehen sind das zwei völlig verschiedene Warenklassen. Also selbst dann, wenn sich die anderen z.B. teev*no-online.de oder teev*no.com genannt hätten, dürften sie das (sie sind ja offenbar keine Wettbewerber - Tee vs. Wein).

Außerdem: Über die Ähnlichkeit von teev*no und tv*no kann man sich streiten. Sind die Bezeichnungen wirklich so leicht verwechselbar? Ich finde nicht. Das ist aber in diesem Fall auch gar nicht entscheidend - siehe oben.
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  #3  
Alt 08.02.2010, 20:16
marc3 marc3 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard Domain-Namesnnsähnlichkeit

Hallo Cornetto,

danke für die ausführliche Antwort.
Doch ich hoffe immer noch auf andere Meinungen.
Wir finden das was tvino.de gemacht hat, gar nicht so okay bzw. schön.

Grüße
Marc Schramm
Teevino
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  #4  
Alt 09.02.2010, 13:24
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Es ist völlig egal, ob Sie sich auf Markenschutz berufen können oder nicht. Schliesslich gibt es auch noch Unternehmenskennzeichen und man kann sich auch darauf berufen.
Auch wäre es für Markenverletzungen völlig unerheblich, ob die Waren in verschiedene Klassen eingeordnet sind. Ähnlichkeit der Waren genügt nämlich meistens völlig, insbesondere bei identischer oder sehr ähnlicher Zeichenverwendung. Bitte hier nicht verwirren lassen!
tvino ist als Wort-/Bildmarke, Registernr. 302009038155, beim DPMA eingetragen und zwar mit dem Anmeldetag 30.06.2009. Ein (einfacher und kostengünstiger) Widerspruch ist aber leider nicht mehr möglich, da die Widerspruchsfrist ausgelaufen ist.
Wegen eines Vorgehens gegen tvino würde ich empfehlen, sich von einem Anwalt erstberaten zu lassen, der die Kostenrisiken und rechtlichen Risiken aufzeigt.

Geändert von RA Eva Dzepina, LL.M. (10.03.2010 um 12:36 Uhr).
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  #5  
Alt 11.02.2010, 19:08
marc3 marc3 ist offline
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard Domain-Namesnnsähnlichkeit

Sehr geehrte Frau Dzepina,

vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Es besteht also doch Hoffnung etwas gegen tvino.de auszurichten.
Wobei es mir nicht um die Schädigung des Gegners an sich aus purer Freude geht.

Doch eine kleinere Entschädigung für deren unschöne Namensnutzung halte ich für angebracht.
Wobei ich nicht abschätzen kann, ob der evtl. erzielbare Ertrag die Anwaltskosten (deutlich) übersteigt.

Evtl. bestehr auch auf direktem Wege die Möglichkeit zur gütlichen Einigung (ohne Anwalt).

Grüße und Danke
Marc Schramm
Teevino.de
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  #6  
Alt 12.02.2010, 15:25
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Sehr geehrter Herr Schramm,

leider ist es immer schwierig, eine Reaktion des Gegners einzuschätzen. Wenn der nämlich einfach "den Kopf in den Sand steckt" und nichts macht ist es an einem selbst, zu entscheiden, ob man die Sache ernsthaft weiterbetreibt (mit den damit verbundenen Kostenrisiken) oder es bleiben läßt. Im letzteren Fall sollte man aber auch immer daran denken, dass durch eine Duldung einer Verletzung über längere Zeit irgendwann auch etwaige Ansprüche verwirkt sind.

Man muss letztendlich prüfen, inwieweit man sich wirtschaftlich geschädigt sieht und entsprechend bereit sein, Zeit, Ärger und Geld zu investieren.

Alles Gute!
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  #7  
Alt 16.02.2010, 09:15
marc3 marc3 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard Domain-Namensähnlichkeit

Sehr geehrte Frau Dzepina,

vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.
Ich weiß momentan noch nicht, wie ich weiter vorgehe.

Doch die finanziellen Mittel für eine rechtliche Auseinandersetzung habe ich nicht.

Liebe Grüße
Marc Schramm
Teevino
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