Zitat:
Zitat von RA Eva Dzepina, LL.M.
andere Gemeinden kämpfen sehr stark gegen anderweitigen Schutz ihres Namens.
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Mit welchen Argumenten bzw. auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen denn?
Zitat:
Zitat von RA Eva Dzepina, LL.M.
Ob Sie trotz eines Markenschutzes dann anderen verbieten können, ihre Produkte mit "aus ...(Gemeindename)" zu bewerben, erscheint eher zweifelhaft.
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Das sehe ich ein; da sehe ich aber auch weniger das Problem. Es würde eher darum gehen, eine unmittelbar gleiche Benennung zu verbieten.
Wobei es ja noch die Spielart gäbe, da aus dem Namen ein Adjektiv zu machen, wie z.B. bei "Krombacher" aus der Stadt Krombach. Wobei ich mir da auch sicher bin, dass wenn ich z.B. ein Modelabel mit dem Namen "Krombach" rausbringen wollte, die Brauerei dagegen ggf. erfolgreich einschreiten würde.