Hallo,
das Markenrecht schützt grundsätzlich nur die gewerbliche Nutzung. Das heißt, man kann auch nur die gewerbliche Fremdnutzung des Namens verhindern.
So wäre zum Beispiel ein Auto-Club "Volkswagen Motorsport" nicht zu beanstanden, solange der Club keine kommerziellen Interessen hat.
Gruß
Marke
|