Man darf Zeichen auch benutzen, wenn man keinen Markenschutz hat und solange man keine fremden Rechte verletzt. Wenn man Markenschutz für ein bestimmtes Zeichen haben will, sollte man es als Marke eintragen lassen oder kann - in sehr seltenen Fällen - Markenschutz durch Benutzung erlangen. Bei Unternehmen kann auch Namensschutz in Betracht kommen oder ein Firmenschlagwort oder ein Geschäftsabzeichen. Das ist aber mit Markenschutz nicht ganz gleichzusetzen.
Geändert von RA Eva Dzepina, LL.M. (10.03.2010 um 11:32 Uhr).
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