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  #1  
Alt 10.03.2010, 16:03
Janina Janina ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 1
Standard Markenanmeldung parallel Europa UND Deutschland = Folgen?

Hallo,

ich gründe gerade einen Online-Shop und will meinen neuen Namen schützen. Ist es möglich, dass ich sowohl in Deutschland (Marke für Deutschland) als auch in Europa (Europa Marke) gleichzeitig eine Marke anmelde oder schließt sich das aus irgendwelchen Gründen von vorneherein aus?

Ich weiss, dass das eigentlich nicht notwendig ist, da ja eine Europa-Marke auch Deutschland beinhaltet. Ich will aber absolut sicher gehen, falls die Europa-Marke nicht angemeldet wird, dass ggf. doch die Deutsche Marke „durchkommt“ und da dachte ich, es könnten sinnvoll sein beides gleichzeitig zu machen;-)

Hätte das Scheitern der Europa Markeneintragung irgendwelche Auswirkungen auf die Marke in Deutschland?

Und umgekehrt hätte, das Scheitern der Markeneintragung in Deutschland eine Auswirkung auf die Europa Marke?

Was ist wenn beide Marken eingetragen werden würden. Hätte das irgendwelche Gefahren/negativen Folgen?

Danke und liebe Grüße
Janina
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  #2  
Alt 10.03.2010, 16:56
Marke Marke ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 76
Standard

Hallo,

es ist unnötig, wenn die Europa-Anmeldung durchgeht, aber es schadet auf keinen Fall.

Wenn die zusätzlichen 300 EUR nicht weh tun, so machen.

Grüße
Marke
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  #3  
Alt 16.03.2010, 17:06
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Ich habe die Erfahrung schon öfter gemacht, dass bei gleichzeitiger Anmeldung einer Marke in Deutschland und beim Harmonisierungsamt die eine abgelehnt und die andere eingetragen wurde.
Wenn man das Geld investieren kann und will - warum nicht!
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  #4  
Alt 18.03.2010, 12:17
Stumpf Karin Stumpf Karin ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 63
Standard

und wenn beide Marken zur Eintragung gelangen, kann man die deutsche Marke in die EU-Marke "integrieren" (durch Beanspruchung der so genannten Seniorität), sofern diese älter ist als die EU-Markenanmeldung, und später durch Nichtverlängerung fallenlassen. Man spart sich dann auch Gebühren bei der Verlängerung und kann trotzdem den günstigeren Zeitrang für DE geltend machen. Das gilt natürlich nur dann, wenn die deutsche Marke älter ist.
MfG
Karin Stumpf
Patentanwältin
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