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  #1  
Alt 08.03.2010, 15:54
lilly2 lilly2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
Standard städt. Wahrzeichen ins Logo integrieren?

Ich möchte gerne ein Wahrzeichen unserer Stadt ins Firmenlogo integrieren. Die Stadt hat keine Rechte an dem Wahrzeichen (habe mich beim Rechtsamt erkundigt), allerdings gibt es bereits einige Vereine und Firmen, die dieses Symbol ebenfalls in Ihrem Logo haben. (Ist bei einem Wahrzeichen auch nicht weiter verwunderlich)

Das evtl. größte Problem könnte meiner Meinung nach sein, dass ein Wettbewerber in unserer Stadt sein Logo (Wahrzeichen ist dort integriert) als Wort-Bildmarke geschützt hat. Der Name des Wahrzeichens ist auch gleichzeitig sein Firmenname und unser Logo weist einige entfernte Ähnlichkeiten zu seinem Logo auf. (wg. gleicher Branche)
Unser Logo ist allerdings von einem Grafiker frei gezeichnet, wir haben die Grafiken nicht kopiert o. ä.

Kann ich das Logo nun so verwenden? Wo kann ich mich diesbezüglich erkundigen und absichern, dass uns keine Abmahnung ins Haus flattert? Hat jemand eine Idee?? Danke im Voraus für eine Antwort.
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  #2  
Alt 08.03.2010, 18:17
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Das wäre doch mal ein Job für einen Rechtsanwalt!
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  #3  
Alt 18.03.2010, 12:28
Stumpf Karin Stumpf Karin ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 63
Standard

Grundsätzlich gibt es keinen "Motivschutz" im Markenrecht, d.h. dass auch Drittfirmen z.B. ein Krokodil für Bekleidungsstücke verwenden dürfen, wenn sich die Gestaltung ausreichend von dem geschützten Logo unterscheidet. Das gleiche müsste für Wahrzeichen gelten, sofern diese frei verwendbar sind und sich in ihrem Gesamteindruck ausreichend von dem bereits hinterlegten Logo unterscheiden. Man könnte die Marke einfach zum Markenschutz anmelden und mit der Benutzungsaufnahme auf jeden Fall abwarten, bis feststeht, dass kein Widerspruch erhoben worden ist. Dies ist ein gutes Indiz dafür, dass ein Zeichen verfügbar ist, denn die meisten Markeninhaber haben eine Kollisionsüberwachung eingerichtet und melden sich im Wege eines Widerspruchs, wenn sie sich durch eine jüngere Markenanmeldung gestört fühlen. Jedoch schließt das nicht die Möglichkeit aus, dass sich der ältere Markeninhaber auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist meldet und Löschungsklage bzw. Verletzungsklage erhebt... Oder Sie treten die Flucht nach vorne an und holen die Genehmigung vom älteren Markeninhaber ein.

MfG
Karin Stumpf
Patentanwältin
ww.pat-ks.de
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  #4  
Alt 19.03.2010, 14:22
lilly2 lilly2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
Standard

Super, das hilft mir schon sehr weiter. 1000 Dank!!
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