Berechtigungsvertrag
Hallo,
GEMA-Verträge zur werblichen Nutzung von Musik muss man sich sehr genau anschauen, da gibt es aktuelle Rechtsprechung, wonach die GEMA teilweise gar keine Lizenzen erteilen darf/durfte.
Ihren Fall verstehe nicht so richtig, es klingt so, als ob Sie Musik lizenzieren und dann umbenennen wollen? Vielleicht könnten Sie das klar stellen?
__________________
Viele Grüße,
RA Sommer
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
www.RAsommer.de/marke
|