Markenrecht Forum
  Markenrecht-Start Forum        Archiv        Urteile        Check        Anwälte        Links  

Zurück   Markenrecht Forum > Markenrecht > Markenrecht-Forum
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 12.07.2010, 23:19
yoursbars yoursbars ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2010
Beiträge: 3
Frage Das Musical Tanz der Vampire "live" ?

Hallo

Also ich würde gerne das Musical Tanz der Vampire bei uns in der Gastronomie aufführen. Dazu würde ich gerne die original Music verwenden und alle
"Schauspieler" singen Fullplayback.
Darf ich das, oder muss ich den Namen ändern, also Vampir Nacht oder so ?

Ich hoffe jemand kann mir helfen, denn die sache eilt. habe alles schon fertig und der termin wäre im august.. ...

vielen dank

gruss

robin
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.07.2010, 13:07
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Natürlich müssen Sie vorher die entsprechenden Rechte erwerben. Einfach nur den Namen des geschützten Werks zu ändern hilft auch nicht weiter. Erkundigen Sie sich doch u.a. einmal bei der GEMA, www.gema.de.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.07.2010, 14:13
yoursbars yoursbars ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2010
Beiträge: 3
Standard

vielen dank für die antwort, aber gema zahlen wir schon die höchst mögliche gebühr, da wir sport ereignisse und karaoke anbieten.

Es geht mir um die Werbung und um die aufführung selbst, darf ich das oder nicht ?

danke
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.07.2010, 15:51
RA Eva Dzepina, LL.M. RA Eva Dzepina, LL.M. ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 57
Standard

Ob Sie die erforderlichen Aufführungsrechte bei der GEMA erworben haben sollten Sie vorher unbedingt klären. Aufführungsrechte sind nämlich meistens nicht bei der GEMA-Lizenz mit enthalten, diese erteilen eher die Rechteinhaber. Wenn Sie die Aufführungsrechte haben dürfen Sie natürlich auch für die Aufführung mit dem entsprechenden Titel des Musicals werben. Aber erkundigen Sie sich lieber vorher bei der GEMA über den genauen Inhalt Ihrer dort erworbenen Rechte.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.07.2010, 20:44
RA Sommer RA Sommer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 240
Standard Berechtigungsvertrag

Hallo,

GEMA-Verträge zur werblichen Nutzung von Musik muss man sich sehr genau anschauen, da gibt es aktuelle Rechtsprechung, wonach die GEMA teilweise gar keine Lizenzen erteilen darf/durfte.

Ihren Fall verstehe nicht so richtig, es klingt so, als ob Sie Musik lizenzieren und dann umbenennen wollen? Vielleicht könnten Sie das klar stellen?
__________________
Viele Grüße,

RA Sommer
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
www.RAsommer.de/marke
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.07.2010, 18:10
yoursbars yoursbars ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2010
Beiträge: 3
Standard

Ich versuche das Vorhaben noch einmal zu erklären.
Es ist genauso wie es jeder von uns aus einem Club urlaub kennt.
Am Abend wird auf einer Bühne etwas dargeboten. Sketche, Tanzshows, Musicals etc.
Diese werden von den Animateuren mit den vorhandenen Mitteln dargestellt.
Das ganze dann mit der Original Musik, in meinem Beispiel Tanz der Vampire.

Ich möchte das gleiche hier in unserer Gastronomie machen. Begleitetend zum Tagesgeschäft sollen solche Events integriert werden.

robin
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.07.2010, 16:38
RA Knauf RA Knauf ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2010
Ort: Frankfurt/ Main
Beiträge: 11
Standard

Ich würde es in der Tat zunächst bei der GEMA probieren.

http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...eater-buehnen/

Selbstverständlich muss geklärt werden, ob Ihr Fall darunter subsumiert werden kann.

Letztes Jahr hat der BGH entschieden, dass die GEMA auf Grund der Berechtigungsverträge in der Fassung 2002 und 2005 nicht berechtigt ist, urheberrechtliche Nutzungsrechte wegen der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.


Andreas Knauf
-Rechtsanwalt-

www.ra-amann.de
__________________
Andreas Knauf
-Rechtsanwalt-

www.ra-amann.de
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:17 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.6.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
© i-relations GmbH