Hallo,
man müsste hier den konkreten Markennamen kennen, den Sie zum Schutz anmelden wollen. Bei Kombinationsmarken kommt es immer darauf an, ob die einzelne Bestandteile beschreibend sind (wie z.B. Cola oder Gym) oder nicht, und in der Kombination einen neuen Sinngehalt ergeben. Beschreibende Elemente sind in der Regel freihaltebedürftig und können nicht mit älteren Marken kollidieren, die dieses Element umfassen.
Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen gerne einen leicht verständlichen Fachartikel zu diesem Thema zusenden, damit Sie einen besseren Überblick erhalten. Bitte geben Sie mir eine E-Mail Adresse an, damit ich auch Anhänge übersenden kann.
Freundliche Grüße
Karin Stumpf, Patentanwältin
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