Hallo,
in der Tat dürfte dieses Vorhaben rechtlich nicht ganz unproblematisch sein.
Denn die markenrechtliche Erschöpfung, die den Weiterverkauf von Originalware erlauben kann, kann nur dann gegeben sein, wenn der Markeninhaber, sich nicht aus "berechtigten Gründen" widersetzen kann. Berechtigte Gründe sind nach
§ 24 MarkenG gegeben, "insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist".
Somit steht zu befürchten, dass ein Aufdruck einem Weitervertrieb mit Marke im Wege stehen kann.
Auf der anderen Seite gibt es auch Fälle, in denen das Entfernen der Marke aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als unzulässig angesehen werden dürfte. Dabei dürfte es sich jedoch eher um Ausnahmefälle handeln, zB wenn die Entfernung einen beträchtlichen Anteil der mit der Marke gekennzeichneten Originalprodukte betrifft.
Sicherlich sind aber auch weitere Aspekte zu beachten, so beispielsweise das Textilkennzeichnungsgesetz, nachdem es zum Beispiel eine schlechte Idee sein dürfte, auch die Kennzeichnung der Stoffzusammensetzung zu entfernen.