Wortmarke auch Europ./Internat. sinnvoll?
Hallo,
ich habe eine deutsche Wortmarke erteilt bekommen (Einspruchsfrist läuft). Die Wortemarke soll dienen als Name einer Software, die ich im Internet vertreiben möchte.
Ich stelle mir nun die Fragen, ob es notwendig+sinnvoll und möglich ist, den Schutz auszudehnen und auf europäischer Ebene und evtl. international (z.B. Nordamerika) anzumelden.
Mein vorrangiges Ziel ist es, keine fremden Rechte zu berühren und keine Abmahnungen oder sonstige Probleme zu bekommen, weil ich unwissentlich meine Software unter einem Namen vertreibe, der irgendwo schon geschützt ist. Weniger wichtig ist mir, evtl. Nachahmer (die "meinen" Namen verwenden) davon abhalten zu können. Das ist mir relativ egal, bzw. dafür würde ich keinen Aufwand betreiben.
Wenn ich also nun eine Software mit meinem deutschen Unternehmen im Internet vertreibe über einen Web-Server, der in Deutschland steht: Reicht mir dann die deutsche Workmarke für den o.g. Zweck? Ich werde im Ausland keinen aktiven Vertrieb machen (allenfalls Google-Werbung); die Kunden kommen ggf. aus dem Ausland auf meinen Web-Server und vielleicht kaufen sie die Software. Ist das nicht so, wie wenn z.B. ein Franzose mit dem Auto über die Grenze nach Deutschland fährt, hier in einem Geschäft etwas kauft, das einen Produktnamen hat, der in Frankreich vielleicht geschützt ist? Das kann dem deutschen Ladenbesitzer ja auch egal sein.
Danke für Ihre Meinungen...
Karlo
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