Hallo,
ich hoffe es handelt sich um eine Marktlücke!
Einen Geschmack (im Sinne von Schmecken) als Marke schützen zu lassen, dürfte wegen grafischer bzw. reproduzierbarer Darstellbarkeit im Markenregister doch eher schwierig sein.
Mit besten Grüßen,
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Andreas Knauf
-Rechtsanwalt-
-Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz-
www.ra-amann.de
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