Namesrechte sichern GBR
Guten Tag,
habe leider im Forum keinen Beitrag gefunden der wirklich mein Problem behandelt und verfasse daher folgenden Beitrag in der Hoffnung auf schnelle Antwort.
Habe vor ca. 2 Jahren mit einer Freundin zusammen eine GBR gegründet. Da ich die gesamte Geschäftsführung, incl. aller Werbeunterlagen erstellt habe, habe ich auch den Fantasienamen mit dem Logo entwickelt. Die Namensrechte an dem für das Logo verwendete Bild habe ich auf meinen Namen gekauft. Die GBR wurde immer mit "Fantasie Name", xy und yx GRB geführt. Es wurden keine Marken, oder Namensrechte eingetragen. Wir befinden uns nun aktuell in Auflösung. Die Firma ist völlig gesund, hat keine Schulden, und ein dickes Bankkonto, ist also erfolgreich!
Daher wollen beide Parteien an unterschiedlichen Standorten eigene Geschäfte weiterführen. Mein Vorschlag, dass wir beide den Fantasie Namen gekoppelt mit unserem jeweiligen Namenszusatz weiter nutzen, lehnt meine Kollegin ab und wollte dieses Recht für sich alleine in Anspruch nehmen und mir die Weiterführung dieser Variante untersagen. Dieser einseitigen Regelung werde ich nicht zustimmen, und ich wollte im Zuge unseres Auflösungsvertrages vereinbaren, dass es beiden Parteien untersagt ist dies zu tun.
Nun hatte ich die Absicht mir meinen neuen Namen als Wort und Bildmarke sichern lassen. Dieser weicht aber im Moment nur sehr wenig von unserem eigentlichen Namen ab, und ich bin mir unsicher ob ich damit durchkomme. Meine Idee war einen geänderten Fantasie-Namen, zusammen mit meinem persönlichen Namen zu verwenden. Der Fantasie-Name unterscheidet sich nur durch einen Buchstaben! Ich möchte noch erwähnen, dass der "Fantasiename" in unserer Branche so oder so ähnlich bereits vor 2 Jahren verbreitet war, weil er das was wir handeln sehr gut beschreibt!
Von einigen Seiten wurde mir nun geraten, den eigentlichen, von der GBR benutzten Namen, doch sichern zu lassen, da dieser ja bisher nicht markenrechtlich geschützt sei und ich für das Logo in dem "XY und YX GBR" gar nicht vorkommt, zumindest Urheberrechte nachweisen kann!
Kann ich dies einseitig tun, obwohl er ja bisher von der GBR genutzt wurde?
Wenn ja, welche Konsequenz hätte es dann in ein paar Tagen beim Auflösungsvertrag einen beidseitigen Verzicht zu verlangen und dies zu unterschreiben, damit ich keine "schlafenden Hunde" wecke! (fänd es zumindest selbst moralisch verwerflich!)
Ist bei einer GBR der eigentliche Name "XY und YX GBR" und der Rest nur ein "Werbeslogan", oder sind beide Teile zusammen unabdingbar der Namen??
Ich hoffe sehr, dass jemand damit etwas anfangen kann und mir bitte zeitnah seine Einschätzung zukommen lässt!
vielen Dank schon mal!
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