Hallo Ihr Lieben! Es wäre schön wenn, mir einer helfen könnte.
Folgender Kurzfall:
Ein Gastronom mietet ein Restaurant an. Dort befindet sich ein großes Wandbild (ca. 4 x 2 Meter). Das Bild war bereits vor der Anmietung dort und stellte bereits vor Anmietung das Wahrzeichen des Restaurants dar. Der Urheber des Bildes ist bekannt, kann sich womöglich aber an die Schöpfung in den 60 er Jahren nicht mehr erinnern. Schlau wie der Gastronom war, hat er sich, das Wandbild ohne eine Rücksprache mit dem Vermieter (welcher nicht der Urheber ist) als Bildmarke eintragen lassen.
Jetzt nach Ablauf von 2 Jahren läuft der Mietvertrag aus und der Gastronom muss aus den gewerblich genutzten Räumen ausziehen. Was kann der Gastronom verlangen?
1. Kann er verlangen, dass das Bild überstrichen wird, wenn Ihm der Nachfolgen keine Lizenzgebühren zahlen möchte?
2. Wem gehört das Bild? (Vermieter? – Urheber? – Gastronom?)
3. Welche Rechte stehen dem Gastronomen zu, wenn der Nachfolger das Bild nutzt.
4. Kann der Urheber etwaige Rechte geltend machen, wenn er von dem Rechtsstreit erfährt?
