Lizenzgebühren
Hallo,
grundsätzlich sind als Fallgestaltungen vom Verkauf über eine "Generallizenz" bis hin zu Lizenzen für einzelne Klassen alles denkbar. In Betracht kommt auch eine Abgrenzungsvereinbarung kombiniert mit einer pauschalsumme, mit der Sie sich das "Nichtangreifen" vergüten lassen. Wie Sie es schildern, sind Sie in einer guten Verhandlungsposition.
Preise in Unkenntnis der Marke, des Umsatzes, des Geschäftsfelds etc. abzugeben, ist schlichtweg nicht möglich. Falls es sich um eine lukrative Marke handeln sollte, werden Sie für einen guten und fairen Preis ohne ein Markengutachten kaum auskommen, zudem erleichtert es die Verhandlungen. Alles andere ist sicherlich Verhandlungssache, was Sie am besten über eine neutrale Person abwickeln. Es zeigt sich immer wieder, dass allein deswegen höhere Preise zu erzielen sind.
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Viele Grüße
RA Sommer LL.M.
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
- Fachanwalt Urheber- und Medienrecht -
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