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  #1  
Alt 31.01.2012, 20:45
mgutt mgutt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 2
Standard Alter Firmenname / geschäftsmäßige Nutzung vs. neue Marke mit Namensähnlichkeit

Beispiel:

Ein Einzelunternehmen nutzt den Firmennamen "Mustermann" seit 10 Jahren und genauso lange die entsprechenden Domains in Europa.

Vor 5 Jahren trägt eine Firma den Produktnamen "Musterkarn" als Wortmarke ein.

Das Einzelunternehmen geht nun hin und beantragt die Eintragung der Gemeinschaftsmarke "Mustermann".

Nun widerspricht die Firma mit der Marke "Musterkarn" der Eintragung wg. der Verwechslungsgefahr und der älteren Markenrechte in der gleichen Klasse/Dienstleistung.

Fragen:

Da mir klar ist, dass Namensähnlichkeiten immer schwer zu bewerten sind, lasse ich die Frage gleich weg

1.) Schlägt neue Marke alte geschäftsmäßige Nutzung?

2.) Wie läuft so ein Widerspruch ab (Hin und Her mit Anwälten, Entscheidung durch, usw.)?

Gruß
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  #2  
Alt 06.02.2012, 18:52
RA Sommer RA Sommer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 302
Standard Widerspruch

Hallo,

zu 1.
das Amtsverfahren und die mögliche tatsächliche Nutzung sind zwei verschiedene Sachen. Das eine kann "geschlagen" werden bzw. erfolgreich sein, das andere evtl. nicht.

Der amtliche teil ist daher immer nur ein Teil des gesamten Streits. Hier sollte man weiterdenken.

zu 2.
Beim Widerspruchsverfahren werden im Hinblick auf die Marke Schriftsätze ausgestauscht, danach entscheidet das DPMA, dann gibt es Rechtsmittel, idR zum BPatG und bis zum BGH.

Aber: Sie sollten mit Blick auf etwaige Fristen eigene Ansprüche aus Ihrem Unternehmenskennzeichen prüfen und zwar schnellstens.
__________________
Viele Grüße

RA Sommer LL.M.

- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
- Fachanwalt Urheber- und Medienrecht -
www.RAsommer.de/marke
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  #3  
Alt 15.02.2012, 23:02
mgutt mgutt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Da ich von einer Gemeinschaftsmarke sprach dann wohl OAMI bzw. dann EuGH.

Die Frage ist wie ein Einzelunternehmen überhaupt belegen will, dass es das Kennzeichen schon viel länger nutzt. Es gibt ja keinen Handelsregistereintrag. Wenn nur registrierte Domains oder Rechnungen. Da frage ich mich natürlich ob sowas als Beweis ausreicht oder überhaupt anerkannt wird.

Wobei ich eh nicht schlau geworden bin. Ich habe jetzt nur etwas zur Verkehrsgeltung gefunden, wenn man keine eingetragene Marke hat. Aber wie will man diese Bekanntheit erreichen, besonders auf die gesamte EU gesehen. Die eingetragene Marke hats da ja einfach. Die hat ja schon den Schutz, auch wenn sie vielleicht gar nicht in der gesamten EU tätig ist.
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  #4  
Alt 24.02.2012, 11:20
RA Sommer RA Sommer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 302
Standard Rechnung als Beleg

Hallo,

eine Rechnung klingt doch nicht schlecht. Leute die Internetseiten angeschaut haben und Geschäftspartner wird es wohl auch geben?

Bekannte Marken sind nochmal etwas anderes.
__________________
Viele Grüße

RA Sommer LL.M.

- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
- Fachanwalt Urheber- und Medienrecht -
www.RAsommer.de/marke
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