Beispiel:
Ein Einzelunternehmen nutzt den Firmennamen "Mustermann" seit 10 Jahren und genauso lange die entsprechenden Domains in Europa.
Vor 5 Jahren trägt eine Firma den Produktnamen "Musterkarn" als Wortmarke ein.
Das Einzelunternehmen geht nun hin und beantragt die Eintragung der Gemeinschaftsmarke "Mustermann".
Nun widerspricht die Firma mit der Marke "Musterkarn" der Eintragung wg. der Verwechslungsgefahr und der älteren Markenrechte in der gleichen Klasse/Dienstleistung.
Fragen:
Da mir klar ist, dass Namensähnlichkeiten immer schwer zu bewerten sind, lasse ich die Frage gleich weg
1.) Schlägt neue Marke alte geschäftsmäßige Nutzung?
2.) Wie läuft so ein Widerspruch ab (Hin und Her mit Anwälten, Entscheidung durch, usw.)?
Gruß