Hallo Brenner,
ich würde zunächst prüfen, ob tatsächlich eine entsprechende Marke eingetragen wurde, was dies für eine Marke ist (Wort-, Bild- oder Wort-/Bildmarke) und vor allen Dingen, welche Waren und Dienstleistung die Marke schützt.
Eine markenrechtliche Kollision setzt, ich muss mich wieiderholen, neben der Identität/Ähnlichkeit der Marke mit dem Zeichen/der Marke, zusätzlich eine Identität/Ähnlichkeit der jeweiligen Waren/Dienstleistungen voraus (es sei denn, die ältere Marke ist sehr bekannt). Besteht keine Identität/Ähnlichkeit der jeweiligen Waren/Dienstleistungen, kommt es, trotz Identität/Ähnlichkeit der Marke mit dem Zeichen/der Marke zu keiner Kollision. Was die Identität/Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen angeht, kommt dabei den Klassen nicht die entscheidende Bedeutung zu. Entscheidend sind einzig die Waren und/oder Dienstleistungen.
Dies wäre in Ihrem Fall entsprechend zu prüfen.
Zu beachten und zu prüfen ist zudem Folgendes:
Grundsätzlich ist die Marke in ihrer Gesamtheit geschützt, also bei einer Wort-/Bildmarke sowohl Wort- als auch Bildbestandteil. Verfügt eine kombinierte Marke über einzelne Bestandteile, die für sich betrachtet nicht eintragungsfähig wären, spielen diese Bestandteile in einem Verletzungsstreit entweder keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle.
Dies wäre in Ihrem Fall entsprechend zu prüfen.
Um die Frage prüfen zu können, würde ich Markenanwälte zu Rate ziehen, die Sie vordem Hintergrund des Gesagten abschließend beraten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Felchner
www.pkl.com