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  #1  
Alt 28.04.2008, 00:46
Brenner Brenner ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 1
Standard Wortmarke mit Zusatz

Erst einmal ein freundlichen Hallo von meiner Seite. Wie so oft bei Problemen stöbert man im weltweiten Netz herum und plötzlich landet man bei marken-recht.de.

So auch bei mir geschehen und ich bin positiv überrascht, dass es zu Problemen mit Markenrechten sogar ein Forum gfibt.

Nun aber zu meinem Problem.

Ich (A) habe mir eine Domain gesichert z.B. www.hosentasche-berlin.de (nur ein Beispiel). Es gibt eine andere Person (B), die www.hosentasche.de als Domain hat. B ist bereits in der Branche aktiv. Ich hingegen will jetzt damit anfangen. Nun habe ich vor ein paar Tagen erfahren, dass B den Namen Hosen-tasche als Wortmarke hat schützen lassen.

Werde ich Probleme bekommen wenn ich in der gleichen Branche tätig werde? Gibt es Unterschiede zu Wortmarke und Wort/Bildmarke? Kann ich vielleicht durch hinzuziehen eines Logos "meinen" Namen damit schützen? Ich habe versucht mich da ein wenig zu belesen aber verstehen tu ich nicht mal die Hälfte. Und das ist erst recht gefährlich.

Es wäre sehr nett, wenn mir das mal jemand erklären könnte. Details zu Branche und Name werde ich allerdings nicht geben.

Gruß und Danke im voraus

Brenner

Geändert von Brenner (28.04.2008 um 00:51 Uhr).
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  #2  
Alt 28.04.2008, 12:48
Thomas Felchner Thomas Felchner ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2007
Beiträge: 51
Standard

Hallo Brenner,

ich würde zunächst prüfen, ob tatsächlich eine entsprechende Marke eingetragen wurde, was dies für eine Marke ist (Wort-, Bild- oder Wort-/Bildmarke) und vor allen Dingen, welche Waren und Dienstleistung die Marke schützt.

Eine markenrechtliche Kollision setzt, ich muss mich wieiderholen, neben der Identität/Ähnlichkeit der Marke mit dem Zeichen/der Marke, zusätzlich eine Identität/Ähnlichkeit der jeweiligen Waren/Dienstleistungen voraus (es sei denn, die ältere Marke ist sehr bekannt). Besteht keine Identität/Ähnlichkeit der jeweiligen Waren/Dienstleistungen, kommt es, trotz Identität/Ähnlichkeit der Marke mit dem Zeichen/der Marke zu keiner Kollision. Was die Identität/Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen angeht, kommt dabei den Klassen nicht die entscheidende Bedeutung zu. Entscheidend sind einzig die Waren und/oder Dienstleistungen.

Dies wäre in Ihrem Fall entsprechend zu prüfen.

Zu beachten und zu prüfen ist zudem Folgendes:

Grundsätzlich ist die Marke in ihrer Gesamtheit geschützt, also bei einer Wort-/Bildmarke sowohl Wort- als auch Bildbestandteil. Verfügt eine kombinierte Marke über einzelne Bestandteile, die für sich betrachtet nicht eintragungsfähig wären, spielen diese Bestandteile in einem Verletzungsstreit entweder keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle.

Dies wäre in Ihrem Fall entsprechend zu prüfen.

Um die Frage prüfen zu können, würde ich Markenanwälte zu Rate ziehen, die Sie vordem Hintergrund des Gesagten abschließend beraten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Felchner
www.pkl.com
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